Da der Beruf des akademisch ausgebildeten Chiropraktors in Deutschland kein reglementierter Beruf ist, erfolgt die Abrechnung der Behandlungskosten über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die privaten Krankenversicherungsgesellschaften und staatlichen Beihilfestellen erstatten die Behandlungskosten zum Großteil.
Unter den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Kassen, welche einen Teil der chiropraktischen Behandlungskosten erstatten. Sprechen Sie mich für eine Übersicht hierzu gerne an.